Es gibt kaum hoffnungslose Situationen, solange man sie nicht als solche akzeptiert. (Willy Brandt)
REGSAM Kuratorium
Geschäftsordnung
Rahmenvereinbarungen / Selbstbild
vom 22.07.04
- Rahmenvereinbarungen
- 1.1 Kuratoriumsmitglieder werden von den RAGS gewählt und sind für den Informationsfluss zwischen dem Kuratorium und den RAGS verantwortlich.
- 1.2 Jede anwesende RAGS hat 1 Stimme. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit. Es darf nur mit "ja" oder "nein" abgestimmt werden.
- 1.3 Das Kuratorium wählt eine Sprecherin / einen Sprecher und deren Vertretung für ein Jahr.
- 1.4 Das Kuratorium trifft sich mindestens vier Mal im Jahr.
- Das Kuratorium übernimmt Verantwortung für REGSAM
- 2.1 Das Kuratorium berät REGSAM - die Geschäftsführung und den Vorstand.
- 2.2 Das Kuratorium ist in wesentliche Entscheidungen (bezüglich REGSAM) des Vorstandes und der Geschäftsführung einbezogen.
- 2.3 Das Kuratorium vertritt die (REGSAM-)Belange der Regionen gegenüber Vorstand und Geschäftsführung.
- 2.4 Das Kuratorium verabschiedet die in den jeweiligen RAGS abgestimmte Neufassung der REGSAM - Rahmenvereinbarung.
- 2.5 Die Sprecherin/der Sprecher des Kuratoriums nimmt an den Sitzungen des Vorstands teil.
- Das Kuratorium bringt die Sicht der REGSAM-Regionen in die sozialpolitische Diskussion in München ein
- 3.1 Das Kuratorium nimmt Stellung zu sozialplanerischen und sozialpolitischen Themen.
- 3.2 Das Kuratorium ist einbezogen in die Kommunikation von REGSAM mit StadträtInnen und politischen Parteien.

