Nutzungsbedingungen für das Stellenportal des Trägervereins

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des auf der Website www.reg-sam.net des „Trägerverein für regionale und soziale Arbeit e.V.“ abrufbaren Stellenportals zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen (im Folgenden „Stellenportal“). Sie regeln das Nutzungsverhältnis zwischen dem Trägerverein und dem Nutzer be-treffend die Nutzung des Stellenportals einschließlich der Verpflichtungen des Nut-zers im Zusammenhang mit der Registrierung, Nutzung und Löschung seines Nutzerkontos.

1. Vertragspartner

1.1 Anbieter

Anbieter des Stellenportals ist der „Trägerverein für regionale und soziale Arbeit e.V.“ (im folgenden „Trägerverein“), Bayerstraße 77c, Rgb, 80335 München, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht München, VR 14490.

1.2 Nutzer

Nutzer des Stellenportals und Vertragspartner des Trägervereins (im Folgenden „Nutzer“) können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen sowie gewerblich oder selbstständig beruflich tätige Unternehmen sein, die im sozialen Bereich tätig ist (hierzu zählen auch Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten und gesundheits-bezogene Einrichtungen) und die ihre Arbeitsweise an dem unter https://www.reg-sam.net/unser-leitbild.html abrufbaren Leitbild des Trägervereins ausrichten.

2. Vertragsschluss (Registrierungsprozess)

2.1 Registrierung durch den Nutzer

Die Nutzung des Stellenportals setzt die vorherige Registrierung des Nutzers vo-raus. Hierzu muss der Nutzer die im Registrierungsprozess abgefragten Informatio-nen und Inhalte vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen und sich zudem mit der Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen und dem unter https://www.regsam.net/unser-leitbild.html abrufbaren Leitbild des Trägervereins einverstanden erklären. Vor dem Absenden hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Angaben noch einmal zu überprüfen und mögliche Eingabefehler zu berichtigen.

2.2 Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages

Der Nutzer gibt mit der Absendung seiner Registrierungsanfrage an den Trägerver-ein ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit den in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Inhalten („Nutzungsvertrag“) ab.

2.3 Annahme des Vertragsangebotes durch den Trägerverein

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem der Trägerverein das Angebot des Nutzers durch Bestätigung seiner Registrierung annimmt. Der Trägerverein kann
den Vertragsabschluss insbesondere verweigern, wenn der Nutzer unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat oder, wenn der Nutzer die Voraussetzungen der Ziffer 1.2 dieser Nutzungsbedingungen nicht erfüllt. Wird die Registrierung be-stätigt, so erhält der Nutzer eine Information an seine im Registrierungsprozess angegebene E-Mailadresse.

2.4 Dokumentation des Vertragsschlusses

Der Trägerverein dokumentiert den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen. Diese Information können dem Nutzer auf Anfrage mitgeteilt werden.

3. Leistungen und Verantwortlichkeit des Trägervereins

3.1 Angebot des Stellenportals

Der Trägerverein schafft für Nutzer kostenlos und nach Maßgabe dieser Ziffer 3 beschränkt eine technische Möglichkeit, Stellenanzeigen im Stellenportal auf seiner Webseite www.regsam.net zu veröffentlichen, um hierdurch Kontakt mit Interessenten und/oder Bewerbern herzustellen. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Stellenanzeigen auch tatsächlich im Stellenportal des Trägervereins veröffentlicht wird. Das Portal und die Registrierung werden derzeit ausschließlich in deutscher Sprache angeboten. Technische Maßnahmen zur Verhinderung des Framings bzw. der Einbettung von Stellenanzeigen des Nutzers in andere Website ergreift der Trägerverein nicht.

3.2 Verfügbarkeit des Stellenportals

Der Trägerverein ist nicht verpflichtet, das Stellenportal und/oder das Nutzerkonto des Nutzers ununterbrochen und störungsfrei zur Verfügung zu stellen. Der Trägerverein schuldet keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Nutzerkonto und/oder Stellenportal. Der Trägerverein ist insbesondere berechtigt, Wartungsarbeiten vor-zunehmen und dadurch den Zugang zum Stellenportal zu beschränken bzw. das Stellenportal für einen bestimmten Zeitraum nicht bereitzustellen.

3.3 Änderungen des Stellenportals

Der Trägerverein behält sich vor, das Stellenportal jederzeit zu ändern oder abweichende Funktionalitäten bereitzustellen und dazu den Zugang zum Stellenportal einzuschränken oder es insgesamt vorübergehend oder auf Dauer nicht bereitzustellen. Der Trägerverein ist berechtigt, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Stellenportal nach billigem Ermessen festzulegen und diese jederzeit zu ändern.

3.4 Keine Verantwortung des Trägervereins für Bewerbungsprozess

Der Trägerverein hat keinen Einfluss darauf, ob sich Personen für die vom Nutzer veröffentliche Stelle interessieren und mit diesem ggfs. in Kontakt treten oder einen
Arbeitsvertrag abschließen. Der Trägerverein wird weder Vertragspartei solcher Arbeitsverträge noch ist der Trägerverein verpflichtet, Auskünfte zu den vom Nutzer veröffentlichten Stellen zu erteilen.

4. Veröffentlichung von Stellenanzeigen

4.1 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Stellenanzeigen im Stellenportal dürfen nur solche Nutzer veröffentlichen, die auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellanzeige die in Ziffer 1.2. aufgestellten Anforderungen an den Nutzer, insbesondere in Bezug auf die Tätigkeit im sozialen Bereich und die Ausrichtung am Leitbild des Trägervereins, (noch) erfüllen.

4.2 Inhaltliche Anforderungen an die Stellenanzeigen

Der Nutzer darf ausschließlich solche Stellanzeigen im Stellenportal veröffentlichen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die in der Stellenanzeige enthaltenen Informationen und Angaben müssen inhaltlich richtig sein, insbesondere muss die in der Stellenanzeige beschrie-bene Stelle auch tatsächlich noch zu vergeben sein.
  • Der Nutzer soll in der Stellenanzeige einen Link angeben, der auf die Web-site des entsprechenden Arbeitgebers verweist.
  • Der Nutzer muss zur Veröffentlichung der Stellenanzeige berechtigt sein.
  • Die Stellenanzeigen dürfen keinen ausführbaren Code und keine eigenen Methoden zur Messung der Aufrufe und/oder des Besucherverhaltens ent-halten.
  • Der Nutzer darf ausschließlich Anzeigen zu offenen Stellen in seiner eigenen Einrichtung bzw. seinem eigenen Unternehmens im Stellenportal veröffent-lichen.
  • Die Stellenanzeige muss eine Stelle betreffen, die im Stadtgebiet München bzw. im Landkreis München zu besetzen ist.

4.3 Pflicht des Nutzers zur fortlaufenden Überprüfung und Aktualisierung seiner Stellenanzeigen

Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm im Stellenportal veröffentlichten Stellen fortlaufend dahingehend zu überprüfen, ob diese (auch weiterhin) verfügbar und die Stellenbeschreibungen inhaltlich zutreffend sind. Sollte die in der Stellenanzeige beworbene Stelle nicht mehr verfügbar sein, so ist der Nutzer verpflichtet, die betreffende Stelle unverzüglich aus dem Stellenportal zu löschen. Stellenbeschreibungen zu verfügbaren Stellen müssen zudem stets aktuell gehalten werden.

4.4 Rechte Dritter

Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Stellenportals und der Veröffentlichung von Stellenanzeigen keine gesetzlichen Vorgaben und/oder Rechte Dritter zu verletzen. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, markenrechtlich geschützte Kennzeichen oder urheberechtlich geschützte Werke Dritter im Rahmen von Stellenanzeigen unbefugt zu nutzen bzw. zu verwerten. Darüber hinaus ist dem Nutzer auch jede Bereitstellung, Nutzung und/oder Verbreitung rechtswidriger (z. B. pornografischer, Gewalt verherrlichender, diskriminierender oder gegen die guten Sitten verstoßender) Inhalte auf dem bzw. über das Stellenportal untersagt.

4.5 Freistellung von der Haftung

Sollte der Trägerverein aufgrund einer vom Nutzer veröffentlichten Stellenanzeige bzw. deren Inhalte von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Nutzer, den Trägerverein auf erste Anforderung von der Haftung freizustellen. Dies gilt entsprechend für Bußgelder, die eine Aufsichtsbehörde aufgrund von Rechtsverletzungen durch Stellenanzeigen des Nutzers gegen den Trägerverein verhängt. Die Verpflichtung zur Freistellung gilt nicht, sofern der Nutzer die Rechtswidrigkeit der betreffenden Stellenanzeige nicht zu vertreten hat.

5. Löschung von Stellenanzeigen

5.1 Automatische Deaktivierung der Stellenanzeigen

Jede vom Nutzer im Stellenportal veröffentlichte Stellenanzeige ist ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung für maximal vier Wochen im Stellenportal abrufbar und wird anschließend automatisiert deaktiviert und ist somit für die Besucher des Stellenportals nicht mehr einsehbar. Der Nutzer ist berechtigt, die betreffende Stellenanzeige im Anschluss erneut in das Stellenportal einzustellen, sofern die Anforderungen der Ziffer 4. weiterhin erfüllt werden.

5.2 Löschungsrecht des Trägervereins

Der Trägerverein ist berechtigt, eine Stellenanzeige des Nutzers auch vor Ablauf des in vorstehender Ziffer 5.1 genannten Zeitraumes zu löschen, sofern
- die Stellenanzeige entgegen Ziffer 4.4 Rechte Dritter verletzt,
- der Nutzer nicht oder nicht mehr die Voraussetzungen der Ziffer 1.2 erfüllt, also nicht (mehr) im sozialen Bereich tätig ist und/oder seine Arbeitsweise nicht (mehr) an dem Leitbild des Trägervereins ausrichtet.
6. Löschung/Deaktivierung des Nutzerkontos
Der Trägerverein ist berechtigt, das Nutzerkonto des Nutzers vorübergehend zu de-aktivieren oder zu löschen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dieser gegen die Vorgaben aus diesen Nutzungsbedingungen verstößt.
7. Vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten
Der Nutzer ergreift Maßnahmen, die gewährleisten, dass sein Nutzerkonto aus-schließlich von ihm und nicht von einem unbefugten Dritten genutzt wird. Der Nutzer hat insbesondere seine Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto (insbesondere das Passwort) vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und das Passwort zu ändern, wenn seitens des Nutzers die Vermutung und/oder Kenntnis besteht, dass ein unberechtigter Dritter Zugriff auf bzw. Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat.

8. Beendigung des Nutzungsvertrages

8.1 Ordentliche Kündigung

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos kündigen.
Der Trägerverein kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 3 Tagen durch Zusendung einer E-Mail an die vom Nutzer hinterlegte E-Mailadresse kündigen.

8.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Folgen der Beendigung dieses Nutzungsvertrages

Nach der Beendigung des Nutzungsvertrages werden die vom Nutzer veröffentlichen Stellenanzeigen gelöscht.

9. Haftung

Der Trägerverein haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Trägervereins der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Soweit die Haftung des Trägervereins beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Trägervereins.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Nutzungsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag sowie im Zusammenhang mit dessen Abschluss stehenden Streitigkeiten ist München.